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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN

FÜR VERANSTALTUNGEN VON QRATER RAVE — STAND: SEPTEMBER 2026

1. GELTUNGSBEREICH UND VERANSTALTER

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für den Erwerb von Eintrittskarten sowie für den Besuch und die Teilnahme an allen Veranstaltungen der Qrater UG (haftungsbeschränkt) i. G., Steinäcker 15, 86720 Nördlingen, handelnd unter der Marke „QRATER RAVE" (nachfolgend „Veranstalter"). Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, spätestens jedoch mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes, erkennt der Besucher diese AGB an.

Der Ticketvertrieb und die Zahlungsabwicklung erfolgen derzeit durch die Dataris UG (haftungsbeschränkt), Wagga-Wagga-Str. 10, 86720 Nördlingen, im Namen und für Rechnung des Veranstalters (nachfolgend „Ticketing-Partner"). Der Veranstaltungsvertrag kommt ausschließlich mit dem Veranstalter zustande. Diese AGB gelten gegenüber beiden Gesellschaften in ihrer jeweiligen Rolle: gegenüber dem Ticketing-Partner für den Erwerb und die Abwicklung der Eintrittskarten (insbesondere Ziffer 2), gegenüber dem Veranstalter für die Durchführung der Veranstaltung und den Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände (insbesondere Ziffer 3 bis 9).

Abweichende Bedingungen des Besuchers finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. EINTRITTSKARTEN, VORVERKAUF UND WIDERRUF

Eintrittskarten werden über die vom Veranstalter benannten Vorverkaufsstellen bzw. Online-Anbieter sowie ggf. an der Abendkasse verkauft. Bei einem Kauf über externe Anbieter gelten ergänzend deren Bedingungen für die Abwicklung des Kaufs.

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht: Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin vorsehen — wie dem Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen — ist das Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen. Jede Bestellung ist damit verbindlich; eine Rückgabe oder ein Umtausch von Eintrittskarten ist ausgeschlossen, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten sowie der Weiterverkauf zu einem höheren als dem aufgedruckten Preis ist untersagt. Der Veranstalter behält sich vor, entsprechend weiterverkaufte Karten entschädigungslos zu sperren und deren Inhabern den Einlass zu verweigern.

Bei Verlust oder Beschädigung einer Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf Ersatz.

3. EINLASS UND JUGENDSCHUTZ

Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte und auf Verlangen nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises gestattet. Die jeweils gültige Altersgrenze wird für jede Veranstaltung gesondert kommuniziert; es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Das Personal ist angewiesen, Alterskontrollen durchzuführen.

Der Veranstalter und das von ihm beauftragte Sicherheitspersonal sind berechtigt, am Einlass Identitäts-, Taschen- und Kleidungskontrollen (Abtasten) durchzuführen. Wer eine Kontrolle verweigert, kann ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Kein Einlass wird insbesondere Personen gewährt, die erkennbar unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, die verbotene Gegenstände (Ziffer 5) mitführen, die einem Hausverbot des Veranstalters unterliegen oder von denen nach den Umständen eine Gefährdung anderer Besucher oder des Veranstaltungsablaufs zu erwarten ist. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

4. HAUSRECHT

Der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände einschließlich der Zu- und Abgänge das Hausrecht aus. Das Sicherheits-, Awareness- und Veranstaltungspersonal handelt insoweit in seinem Auftrag. Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals ist Folge zu leisten.

Der Veranstalter ist berechtigt, Personen, die gegen diese AGB, gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen Anweisungen des Personals verstoßen oder die Sicherheit und den geordneten Ablauf der Veranstaltung gefährden, vom Veranstaltungsgelände zu verweisen und ihnen für zukünftige Veranstaltungen ein Hausverbot zu erteilen.

5. VERHALTENSREGELN UND VERBOTENE GEGENSTÄNDE

QRATER RAVE steht für ein respektvolles, sicheres Miteinander. Untersagt sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände insbesondere:

  • jede Form von Gewalt, Bedrohung, sexueller Belästigung oder übergriffigem Verhalten gegenüber Besuchern oder Personal;
  • rassistische, sexistische, homophobe, extremistische oder sonst diskriminierende Äußerungen, Gesten, Symbole oder Kleidung;
  • der Besitz, Konsum oder Handel mit illegalen Substanzen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes;
  • das Mitführen von Waffen jeder Art, Pyrotechnik, Glasbehältern, Dosen, eigenen Getränken oder sonstigen gefährlichen Gegenständen;
  • das Mitführen von Tieren sowie professioneller Foto-, Video- oder Tonaufnahmetechnik ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters;
  • das Erklettern von Bühnen, Aufbauten, Zäunen, Bäumen oder sonstigen nicht zum Aufenthalt bestimmten Einrichtungen;
  • bei Veranstaltungen auf Badegeländen: das Betreten der Schwimm- und Beckenanlagen sowie das Baden — die Becken sind während der Veranstaltung gesperrt;
  • der unbefugte Verkauf von Waren, Getränken oder Dienstleistungen sowie das Verteilen von Werbematerial auf dem Gelände.

Verbotene Gegenstände können vom Sicherheitspersonal bis zum Ende der Veranstaltung sichergestellt werden; illegale Gegenstände werden den Behörden übergeben.

6. VERWEIS VOM GELÄNDE — KEINE ERSTATTUNG

Bei Verstößen gegen Ziffer 3 bis 5, bei Missachtung von Anweisungen des Personals sowie bei sonstigem Verhalten, das die Sicherheit von Personen oder den geordneten Ablauf der Veranstaltung erheblich beeinträchtigt, kann der Besucher des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden. In diesen Fällen erfolgt der Verweis ersatzlos: Ein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung des Eintrittspreises oder sonstiger Aufwendungen besteht nicht. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche des Veranstalters — insbesondere auf Schadensersatz sowie die Erstattung von Kosten für Sicherheits- oder Polizeieinsätze, die der Besucher zu vertreten hat — bleibt ausdrücklich vorbehalten. Strafbare Handlungen werden zur Anzeige gebracht.

7. ABSAGE, ABBRUCH UND VERLEGUNG

Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund — insbesondere bei höherer Gewalt, Unwetter, behördlichen Anordnungen oder Gefahren für die Sicherheit der Besucher — abzusagen, zu unterbrechen, vorzeitig zu beenden oder örtlich bzw. zeitlich zu verlegen.

Wird die Veranstaltung ersatzlos abgesagt, erstattet der Veranstalter den gezahlten Eintrittspreis. Weitergehende Aufwendungen des Besuchers (z. B. Anreise- oder Übernachtungskosten) werden nicht ersetzt, soweit den Veranstalter kein Verschulden trifft. Bei einer Verlegung behalten Eintrittskarten grundsätzlich ihre Gültigkeit für den Ersatztermin; ist dem Besucher die Wahrnehmung des Ersatztermins nicht zumutbar, wird der Eintrittspreis auf rechtzeitiges Verlangen erstattet.

Open-Air-Veranstaltungen finden grundsätzlich auch bei Regen statt. Ein Abbruch oder eine Unterbrechung aus Sicherheitsgründen (z. B. Gewitter, Sturm) nach Beginn der Veranstaltung begründet keinen Erstattungsanspruch, wenn die Veranstaltung überwiegend stattgefunden hat.

8. FOTO-, VIDEO- UND TONAUFNAHMEN

Auf der Veranstaltung werden durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt, auf denen Besucher erkennbar sein können. Diese Aufnahmen werden zur Dokumentation und Bewerbung der Veranstaltungsreihe (u. a. Website, Social Media, Aftermovies) verwendet. Rechtsgrundlage sind § 23 KUG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Besucher, die nicht abgebildet werden möchten, können sich vor Ort an das Personal oder im Nachgang an den Veranstalter wenden; Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

Private Foto- und Videoaufnahmen für den eigenen Gebrauch sind gestattet. Gewerbliche Aufnahmen und Mitschnitte der Musikdarbietungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

9. HAFTUNG UND EIGENVERANTWORTUNG

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten des Ticketing-Partners sowie der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen beider Gesellschaften.

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr. Auf der Veranstaltung wird Musik in hoher Lautstärke wiedergegeben; es besteht die Gefahr von Gehörschäden. Besuchern wird das Tragen von Gehörschutz empfohlen. Für Garderobe und mitgeführte Gegenstände wird — außerhalb einer ggf. angebotenen bewachten Garderobe — nicht gehaftet.

Für Schäden, die Besucher schuldhaft verursachen, haften diese nach den gesetzlichen Bestimmungen; bei Minderjährigen haften ggf. die Aufsichtspflichtigen.

10. DATENSCHUTZ

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Ticketkauf, dem Veranstaltungsbesuch und unseren Online-Angeboten finden sich in der Datenschutzerklärung.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen wird.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.